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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil?
Ein Genossenschaftsanteil hat eine Höhe von 250 Euro. Jedes Mitglied muss mindestens zwei Genossenschaftsanteile und kann maximal vierzig Anteile zeichnen. Der Genossenschaftsanteil ist erst nach der Gründungsversammlung und der Unterzeichnung einer Beitrittserklärung zu entrichten.

Können auch mehrere Personen eine Mitgliedschaft erwerben?
Es können sich privat auch mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen Pflichtanteil zu zeichnen. Rechtlich ist es allerdings nur möglich, dass eine der Personen als Mitglied der Genossenschaft und Anteilszeichner benannt wird, welcher mit einer Stimme in der Generalversammlung dann ggf. die Interessen aller vertreten kann.

Wie verteilen sich die Stimmrechte innerhalb der Genossenschaft?
Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Anzahl seiner Genossenschaftsanteile und somit unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung, grundsätzlich nur eine Stimme. Falls investierende Mitglieder lt. Satzung möglich sind, haben diese kein Stimmrecht in der Generalversammlung.

In welcher Höhe haften die Genossenschaftsmitglieder?
Die eingetragene Genossenschaft haftet nur mit ihrem Vermögen. Daher haftet jedes einzelne Mitglied auch nur maximal mit seinem eingezahlten Genossenschaftsanteil. In unserer Satzung wird die sogenannte “Nachschusspflicht” für Mitglieder explizit ausgeschlossen, es wird also keine verpflichtende nachträgliche Erhöhung des Genossenschaftsanteils geben.

Gibt es eine Dividende oder andere Vorteile?
Es wird satzungsmäßig keine garantierte jährliche Dividende festgelegt. Es ist aber eine Förderung der Mitglieder z.B. bei Veranstaltungen der Genossenschaft oder durch Vergünstigungen bei einem Aufenthalt im FABRIKHOF BÖHLEN vorgesehen. Nutzungsberechtigte oder investierende Mitglieder sollen ggf. Sonderkonditionen erhalten, die noch bekannt gegeben werden.

Wann kann eine Mitgliedschaft gekündigt werden?
Eine Kündigung der Mitgliedschaft bzw. einzelner freiwillig gezeichneter Genossenschaftsanteile ist mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Zur wirtschaftlichen Absicherung der Genossenschaft gibt es eine Sperrfrist von 5 Jahren nach der Genossenschaftsgründung. Das jeweilige Geschäftsguthaben wird nach Ablauf der Frist zurückgezahlt. Sonderkonditionen gelten auch hier für nutzende bzw. investierende Mitglieder.

Welche Rechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Neben der ideellen Unterstützung der Idee eines Ortes für Kunst und Kultur im FABRIKHOF der Thüringischen Sommerakademie Böhlen hat jedes Mitglied durch die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung die Möglichkeit, die inhaltliche Ausrichtung der Genossenschaft mitzubestimmen. Bei Verhinderung der Teilnahme besteht die Möglichkeit, eine andere Person mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen und des Stimmrechts  zu bevollmächtigen.

Wie wird eine Genossenschaft kontrolliert?
Kontrollorgane sind die Generalversammlung der Mitglieder, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Zusätzlich ist jede Genossenschaft gesetzlich verpflichtet, einem Genossenschaftsverband anzugehören. Dieser nimmt regelmäßig eine Jahresabschlussprüfung vor. Dadurch sollen Mitglieder und Geschäftspartner vor finanziellen Schäden geschützt werden.

Welche Aufgaben hat die Generalversammlung?
Die Generalversammlung als Versammlung aller Mitglieder der Genossenschaft entscheidet u.a. über die inhaltlichen Belange der Genossenschaft, die Satzung und über die Verwendung des Jahresergebnisses. Sie wählt aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat.

Welche Aufgaben hat der Vorstand der Genossenschaft?
Der Vorstand leitet die Genossenschaft, führt die inhaltlichen und wirtschaftlichen Tagesgeschäfte entsprechend der Genossenschaftssatzung. Er wird je nach Satzungsbestimmung entweder von der Generalversammlung gewählt oder vom Aufsichtsrat berufen.

Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat ist die Vertretung der Genossenschaftsmitglieder und überwacht, kontrolliert und berät die geschäftsführende Leitung der Genossenschaft, also den Vorstand.

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Stand: November 2018

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